Platzordnung

P L A T Z O R D N U N G

Für den Modellflugplatz Eschers des Modellflugklubs „Ikarus Kempten“ e.V.


Eigentum und Verwendung

Der Modellflugplatz Eschers, Untrasried, wurde vom Verein Modellflugclub Ikarus Kempten e.V. gepachtet und dient den Mitgliedern des Vereins zur Ausübung ihres Sports. Eine anderweitige Nutzung des Geländes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vorstands. Alle Mitglieder oder Gastflieger dürfen nur Modelle ohne Antrieb oder mit Elektro-Antrieb benutzen.

Einrichtungen des Vereins

Alle Einrichtungen des Vereins sind sorgsam zu behandeln. Jeder Verlust oder Beschädigung einer Vereinseinrichtung ist unverzüglich dem Vorstand zu melden. Jeder Benutzer hat für die Reinhaltung des Flugplatzes und der Einrichtungen zu sorgen. Insbesondere das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Flaschenkapseln ist zu unterlassen. Der letzte Anwesende am Flugplatz sorgt dafür, dass alle Einrichtungen richtig verwahrt werden (Das Sicherheitsnetz ist ordentlich aufzurollen und in der Scheune auf dem vorgesehenen Platz abzulegen) und alle Türen, Tore versperrt werden.

Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied des Modellflugklubs Ikarus hat das Recht, den Modellflugplatz  innerhalb der Betriebszeiten, Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang, zu benützen. An folgenden Tagen darf nicht geflogen werden: Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag und Heiligabend. Jedes Mitglied hat jedoch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die Flugplatzordnung einzuhalten.

Das Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist grundsätzlich verboten. Es gilt eine 0,0 ‰   Grenze (§1 Abs. 3 Luftverkehrsordnung). Der Flugleiter hat das Recht und die Pflicht, bei Kenntnisnahme von Alkohol- und oder Drogenkonsum, dem entsprechenden Piloten ein Flugverbot auszusprechen.

Ungeübte haben die Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung eines erfahren Piloten vorzunehmen. Mitglieder haben das Recht Gastpiloten einzuladen, sofern diese eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen können, über die Flugplatzordnung belehrt wurden und diese auch anerkennen. Gastpiloten müssen während der gesamten Zeit ihres Aufenthaltes am Modellflugplatz durch das Mitglied beaufsichtigt werden, das Fliegen ohne die Anwesenheit des einladenden Mitglieds ist untersagt. Im Fall von Frequenzüberschneidungen haben Mitglieder das vorrangige Recht zur Nutzung dieser Frequenz. Die Benutzung des Platzes durch Gastpiloten ist gegen die Entrichtung einer Gebühr von 5.- € möglich. Die Nutzungsgebühr soll von jedem ordentlichen Mitglied gegen Ausstellung einer Quittung eingenommen werden. Die eingenommene Gebühr muss dem Kassier gemeldet und entsprechend übergeben werden.

Die Zu- und Abfahrt vom Flugplatz hat in Ruhe und mit verminderter Geschwindigkeit zu erfolgen. Das Parken von Fahrzeugen ist nur im ausgewiesenen Bereich erlaubt, ein Befahren der Startbahn ist verboten.

Flugbuch

Alle Piloten und alle Gastpiloten (diese darüber hinaus mit vollständiger Anschrift) müssen detailliert (Frequenz, Name, Modell) im Flugbuch eingetragen werden. Für jeden Flugtag ist aus versicherungstechnischen Gründen ein neues Flugbuchblatt zu verwenden.

Sicherheit

Ab 3 fliegenden Piloten muss das Sicherheitsnetz aufgebaut werden!

Modelle

Alle Flugmodelle müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und so betrieben werden, dass niemand gefährdet wird. Vor jedem Start hat sich der Pilot von der Flugsicherheit seines Modells zu überzeugen.

Flugbetrieb

Luftverkehrsordnung (LuftVO) §1 (1): „Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein <anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“ 

Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat.

Flugleiter

Bei Flugbetrieb (ab 3 Modellflugzeugen) ist ein Flugleiter Pflicht!

Während seiner Dienstzeit darf der Flugleiter kein Flugmodell betreiben!

Auf dem Fluggelände hat er sich in das Flugbuch einzutragen, in dem die zeitliche Übernahme und Aufgabe der Funktion des Flugleiters, sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes, aufzuführen sind:

Festgehalten werden auf der Rückseite des aktuellen Flugbuchblatts NUR bei Unregelmäßigkeiten:

  • Ort, Datum, Uhrzeit der Unregelmäßigkeit
  • Typ und Bezeichnung der beteiligten Flugmodelle

Unregelmäßigkeitsursache

  • Verlauf und Folgen (Personen-, Sach-, Drittschäden)
  • Wetter vor, während und nach der Unregelmäßigkeit
  • beteiligte Flugmodellpiloten mit Namen und Anschrift
  • Zeugen mit Namen und Anschrift
  • sonstige Beteiligte (Geschädigte usw.) mit Namen und Anschrift
  • Versicherung, welcher ein möglicher Schaden gemeldet wurde.

Verhalten bei Unfällen

  • Protokollierung auch bei geringfügigen Unfällen oder Verletzungen
  • Folgende Ablaufschritte sind zu beachten.
  • Für unvorhergesehene Situationen gilt die Prioritäts-Regel:
  1. Rettungsdienste informieren
  2. Um verletzte Personen kümmern
  3. Absturzstelle sichern und absperren
  4. Unfallbericht erstellen

Wichtig! Sämtliche Stellungnahmen werden nur vom Vorstand abgegeben!

Bei schweren Personenschäden sofort den Vorstand verständigen!!

Weisungsrecht des Flugleiters

Falls er Verstöße gegen die Platzordnung feststellt oder wenn es die Sicherheit gebietet, ist der Flugleiter gegenüber allen Personen auf dem Modellfluggelände weisungsberechtigt. Diesen Anordnungen ist sofort und ohne Diskussion Folge zu leisten

Flugraum

Während des Start- und Landevorgangs müssen die Start- und Landeflächen, sowie die An- und Abflugsektoren, frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein. Siehe auch Aushang in der Scheune). Nur die Piloten und ihre Helfer dürfen sich auf dem Fluggelände aufhalten. Piloten, die Modelle steuern, befinden sich immer am Rand des Fluggeländes, beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer Modelle: Flächenpiloten (oder 1 Helikopterpilot) im Osten der Start- und Landebahn, 1 Helikopterpilot (oder Flächenpiloten) im Westen. Die Piloten müssen in jedem Fall in Hörweite zueinander stehen. Jeder Pilot hat seinen Flugraum so zu wählen, dass keine Personen durch Überflüge gefährdet werden. Ein Überfliegen der Landstraße, sowie des Parkplatzes und des Vorbereitungsplatzes an der Scheune ist für alle Flugmodelle untersagt. Ein Abstand von 300m zum Wohngebiet Eschers ist einzuhalten. Beim Betrieb von Hubschraubermodellen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 25 Metern zum Vorbereitungsgelände einzuhalten. Es dürfen maximal 7 Modelle im näheren Luftraum zum Modellflugplatz gleichzeitig geflogen werden.

Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. Bei landwirtschaftlichen Arbeiten in der Einflugschneise ruht der Flugbetrieb.

Startbahn

Das Betreten der Startbahn ist nur für Piloten und deren Helfer, in Absprache mit den anderen Piloten, zulässig. Jeder Start ist vom Piloten bei freier Startbahn durch ein laut gerufenes „Ich starte“ anzukündigen. Jede Landung ist vom Piloten durch ein laut gerufenes „Landung“ anzukündigen, darauf hin ist die Startbahn unverzüglich zu räumen. Bei technischen Problemen ruft der betroffene Pilot „Störung“, auch dabei ist die Startbahn unverzüglich freizugeben.

Vorrang

Segelflugzeugen ist mit Motorflugzeugen auszuweichen. Anschwebenden oder landenden Flugzeugen ist der Vorrang einzuräumen. Bei Ausfall des Motors oder wegen eines anderen technischen Gebrechens bei Flugmodellen, hat das betroffene Modell absoluten Vorrang zur Landung.

Frequenzen

Die Frequenzüberwachung ist durch die Frequenztafeln durchzuführen. Jeder Pilot, der mit einer 35 MHz Fernsteuerung fliegt, hat sich vor Inbetriebnahme seiner Fernsteuerung anhand der ausgehängten Frequenztafeln zu überzeugen, dass seine Frequenz nicht bereits belegt ist. Bei Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, ist der Verursacher gegenüber dem Geschädigten haftbar. Vor Verlassen des Flugplatzes ist die Frequenztafel zu entfernen.


Weisungsrecht des Vorstands

Vorstandsmitglieder des Modellflugklubs Ikarus haben das Recht, Weisungen zu erteilen, falls sie Verstöße gegen die Platzordnung feststellen oder wenn es die Sicherheit gebietet. Diesen Anordnungen ist sofort und ohne Diskussion Folge zu leisten.

Nichtbeachten der Flugplatzordnung

Bei Nichtbeachtung der Flugplatzordnung sind folgende Sanktionen vorgesehen:

  • Verwarnung durch den Flugleiter.
  • Versagen der Benutzung des Modellfluggeländes für diesen Tag durch den Flugleiter.
  • Versagen der Benutzung des Modellfluggeländes für einen bestimmten Zeitraum durch den Flugleiter in Absprache mit dem Vorstand.
  • Bei schweren oder wiederholten Verstößen erfolgt ein Antrag auf satzungsgemäßen Ausschluss aus dem Modellflugklub Ikarus.
  • Bei Benützung Flugplatzes durch Nichtmitglieder des Modellflugklubs Ikarus erfolgt erstmals Verwarnung und Belehrung, im Wiederholungsfalle erfolgt durch den Vorstand Anzeige wegen Besitzstörung.

Sonderregelungen

Bei Wettbewerben und anderen Veranstaltungen, ist auf eine eventuell geänderte Flugplatzordnung zu achten.

Der Vorstand behält sich vor, diese Platzordnung bei Bedarf zu ändern.

Siegfried Grimm, 1. Vorsitzender              Wilhelm Wasserrab, 2. Vorsitzender